Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel
GrHdlKfmAusbV 2006§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GrHdlKfmAusbV%202006/1#abs-1 (1) Der Ausbildungsberuf Kaufmann im Groß- und Außenhandel/Kauffrau im Groß- und Außenhandel wird staatlich anerkannt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GrHdlKfmAusbV%202006/1#abs-2 (2) Es kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Großhandel und
2.
Außenhandel
gewählt werden.