Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel

GrHdlKfmAusbV 2006

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GrHdlKfmAusbV%202006/1#abs-1 (1) Der Ausbildungsberuf Kaufmann im Groß- und Außenhandel/Kauffrau im Groß- und Außenhandel wird staatlich anerkannt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GrHdlKfmAusbV%202006/1#abs-2 (2) Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Großhandel und
2.
Außenhandel

gewählt werden.

§ 2